Ihre Aufgaben:
• Einrichtung der Probenahmestellen
• §14 TrinkwV - Probenahme:
Bei Unauffälligkeit
im 3-Jahres-Turnus Probenahme durch zertifizierte Probenehmer
• §15 TrinkwV - Untersuchung auf Legionellen:
Trinkwasseranalyse durch ein akkreditiertes Labor
• §16 TrinkwV - Anzeige / Handlungspflicht:
Bei Befund unverzügliche Information ans GA;
Einleitung von Maßnahmen u. weiterführende Prüfung
• §21 TrinkwV - Informationspflicht:
Dokumentation u. Archivierung der Befunde;
Information der Mieter
Unser Angebot für Sie
• Grunddatenaufnahme
• Festlegung der Probenahmestellen
• Durchführung der Probenahme durch zertif. Probenehmer
• Orientierende Untersuchung
• Erstellung eines Gutachtens
• Erstellung des Mieteraushangs
Bei positivem Ergebnis:
• Anzeige des Untersuchungsbefundes an das GA
• Weiterführende Untersuchung
• Durchführung weiterer Maßnahmen
• Erstellung einer Gefährdungsanalyse (nach VDI 6023 und UBA-Empfehlung)
• 10 Jahre elektronische Archivierung.
Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne und erstellen ein individuelles Angebot.